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buergerinformationen modulBürgerservice

Unter diesem Menüpunkt wollen wir Ihnen Informationen und Tipps über das Verhalten in bedrohlichen Situationen bieten. Auch allgemeine Informationen wie Notrufnummern, Bedeutung von Sirenenalarm, Rettungsgasse und Brauchtumsfeuer, oder auch gewisse Gemeindeinformationen finden auf dieser Seite ihren Platz. Wir hoffen Ihnen damit dienen zu können.

Oster- und Sonnwendfeuer 2024


Die bisher gültige Verordnung bleibt bis auf weiteres gültig.
Somit ist das Entzünden des Osterfeuers, sofern nicht gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuerverordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen. Daher ist das Entzünden von Brauchtumsfeuern ausschließlich am Karsamstag, den 30. März 2024 von 15:00 Uhr bis Ostersonntag, dem 31. März 2024 spätestens 3:00 Uhr zugelassen. Ein Ausweichen auf den sogenannten Kleinostersonntag (Sonntag nach Ostersonntag) ist nicht zulässig. Herr LBD Reinhard Leichtfried ruft zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf.

Osterfeuer

Das beginnt mit der Einhaltung der Mindestabstände:
  • zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündenden und explosionsgefährdenten Gütern von 100 Metern
  • zu öffentlichen Verkehrsflächen und Gebäuden von 50 Metern
  • zu Baumbeständen wie Wälder und Baumgruppen von 40 Metern

Das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren.

Außerdem wird in unserem Einsatzgebiet um eine Information an unser Kommando ersucht um unnötige Fehlalarme zu vermeiden oder andererseits im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.

Brauchtumsfeuer müssen gemeldet werden und öffentlich zugänglich sein

Information bitte an:
HBI Günter Hödl - Telefon: 0664 4017401
OBI Manuel Razloznik - Telefon: 0664 88795700

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- oder Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel u.ä.) und nicht biogene Mareialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Dabei ist auch zu beachten, dass von der Gemeinde bzw. von einem privaten Unternehmen abgeholter Strauch- und Baumschnitt (Grünschnittsammelstellen, Strauchschnittabfuhr, Häckseldienst) als Abfall gilt und daher keinesfalls für Osterfeuer verwendet werden darf. Die Gemeinde bzw. das Unternehmen hat mit der Übernahme die Verpflichtung zur Entsorgung nach den Vorgaben der Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle übernommen!!!

Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, Sonnwendfeuer am 21. Juni) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde in den IG-L-Sanierungsgebieten "Mittelsteiermark", Mittleres Murtal" sowie "Mur - Mürzfurche" bestraft!

notrufnummern