Sehr geehrte Damen und Herren!
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was die Freiwillige Feuerwehr Oberaich für Sie tut? Der erste Gedanke ist sicherlich, Brände zu löschen - aber das ist bei weitem nicht mehr alles! Die Einsätze im Falle von Verkehrsunfällen, Naturkatastrophen, Suchaktionen, usw. verlangen nicht nur großen persönlichen Einsatz, sondern jede Menge Finanzkraft. Die Finanzierung des Feuerwehrwesens ist zwar gesetzlich geregelt und wird Großteils von Land und Gemeinde getragen, jedoch müssen die Freiwilligen Feuerwehren rund ein Drittel aller ihrer Investitionen selbst aufbringen. Die Anforderungen an die Feuerwehren wachsen laufend, und es wird immer schwerer alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände zu finanzieren. Aus diesem Grund benötigen die Freiwilligen Feuerwehren auch die finanzielle Unterstützung durch die Bevölkerung. Jeder von uns kann einmal in eine Situation kommen, in der er selbst die Hilfe der Feuerwehr braucht. Wir stehen 365 Tage im Jahr freiwillig und unentgeltlich in Bereitschaft um jederzeit schnellstmöglich helfen zu können.
Wir appellieren daher hier an Sie, die Freiwillige Feuerwehr Oberaich zu unterstützen - nicht unbedingt mit Ihrem persönlichen Einsatz - vielmehr als "Unterstützendes Mitglied" mit Ihrer Finanzkraft. Als solches geben Sie unserer Feuerwehr eine ab € 10,-- pro Jahr frei wählbare finanzielle Unterstützung, und helfen damit, die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Oberaich weiterhin zu sichern.
Werden auch Sie "Unterstützendes Mitglied!"
... hier können Sie das Antragsformular (Pdf) herunterladen
Egal für welche Variante Sie sich entschieden haben, mailen Sie uns die ausgefüllte Beitrittserklärung auch als Anhang an diese Adressse:
Für die Möglichkeit einer einmaligen Spende nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung
Raiffeisenbank Leoben-Bruck
IBAN: AT31 3846 0000 1040 0836
BIC: RZSTAT2G460
Spenden an Freiwillige Feuerwehren sind seit 1. Jänner 2012 steuerlich begünstigt und somit absetzbar. Ende Mai 2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 1. Jänner 2012 auch Spenden an die Freiwillige Feuerwehr von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe kann der Spender von 34 bis 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt zurückfordern.