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buergerinformationen modulBürgerservice

Unter diesem Menüpunkt wollen wir Ihnen Informationen und Tipps über das Verhalten in bedrohlichen Situationen bieten. Auch allgemeine Informationen wie Notrufnummern, Bedeutung von Sirenenalarm, Rettungsgasse und Brauchtumsfeuer, oder auch gewisse Gemeindeinformationen finden auf dieser Seite ihren Platz. Wir hoffen Ihnen damit dienen zu können.

Brauchtumsfeuer


In der Steiermark dürfen Brauchtumsfeuer nur an den für das jeweilige Jahr bekanntgegebenen Tagen entzündet werden. In der Regel sind das der Karsamstag (Osterfeuer) und der Tag zur Sonnenwende (Sonnwendfeuer - 21. Juni). Bei hoher Ozonbelastung ist auch an diesen Tagen ein Verbot möglich. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso nicht zulässig wie die Verlegung der Sonnwendfeuer auf ein Wochenende. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- oder Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel u.ä.) und nicht biogene Mareialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Dabei ist auch zu beachten, dass von der Gemeinde bzw. von einem privaten Unternehmen abgeholter Strauch- und Baumschnitt (Grünschnittsammelstellen, Strauchschnittabfuhr, Häckseldienst) als Abfall gilt und daher keinesfalls für Osterfeuer verwendet werden darf. Die Gemeinde bzw. das Unternehmen hat mit der Übernahme die Verpflichtung zur Entsorgung nach den Vorgaben der Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle übernommen!!!

Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, Sonnwendfeuer am 21. Juni) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde in den IG-L-Sanierungsgebieten "Mittelsteiermark", Mittleres Murtal" sowie "Mur - Mürzfurche" mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,--, bestraft!

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